Bürgerrechte„Die Freiheit kann nur erhalten bleiben (...), wenn sie nicht bloß aus Gründen der erkennbaren Nützlichkeit im Einzelfall, sondern als Grundprinzip verteidigt wird.“ Friedrich August von Hayek Die Grundrechte, die unser Grundgesetz an den Anfang des Verfassungstextes stellt, sind in einem langen historischen Prozess erkämpft worden. Nicht der Staat gewährt seinen Bürgern Freiheiten, wir Bürger gewähren dem Staat Einschränkungen unserer Freiheit, damit wir alle in einer freien und fairen Gesellschaft zusammenleben können. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir Liberale wollen Sicherheit in Freiheit, das heißt: Im Zweifel für die Freiheit. Der Schutz der Menschen vor Angriffen auf ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihr Eigentum ist ein wichtiges Ziel. Ebenso müssen aber auch ihre Grundrechte vor erheblichen Eingriffen verteidigt und bewahrt werden. Dafür brauchen wir eine gut ausgestattete und gut ausgebildete Polizei sowie eine reibungslose rechtsstaatliche Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden. Jedoch bedarf es nicht immer neuer und einschneidenderer Gesetze. Denn nur eine personell starke Polizei kann die Freiheit der Menschen in Deutschland gegen Terroristen und andere Straftäter verteidigen. Videokameras und Datensammlungen können solide Polizeiarbeit nicht ersetzen. Unterschiedliche Sicherheitsbehörden haben unterschiedliche Aufgaben: Geheimdienste klären auf und gewinnen durch zumeist verdeckte Ermittlungen Erkenntnisse über Gefahren für Verfassung und Staatswesen. Die Polizei ermittelt gegen Straftäter und wehrt konkrete Gefahren ab. Die Aufgabenteilung dient dem Schutz der Rechte der Bürger. Wer alles weiß, soll nicht alles dürfen. Wer alles darf, soll nicht alles wissen. Die Befugnisse der Polizei zur Vorbeugung von Straftaten werden immer weiter ausgedehnt. In der Gefahrenabwehr verschwimmt daher die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Gegen heimliche Maßnahmen sind die Rechtsmittel stark eingeschränkt. Eine strikte Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei ist und bleibt daher erforderlich. Auch Nachrichtendienste brauchen Kontrolle. Bei Eingriffen, gegen die sich die Bürger deshalb nicht wehren können, weil sie in der Regel heimlich erfolgen, muss jemand ihre Rechte wahren. Die Abgeordneten müssen ihre Schutzfunktion gegenüber den Grundrechten der Bürger, zu deren Vertretung sie gewählt wurden, wirksam ausüben können. |
