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Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, begrüßt die morgen in Kraft tretende Regelung der Sicherungsverwahrung "als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit auch in Brandenburg." Hintergrund der Neuregelung war die Klage eines Mannes, der seinerzeit zu 10 Jahren Sicherungshaft nach Verbüßung der Strafe verurteilt wurde. Das Gesetz wurde aber 1998 gekippt, seither hatte er keine feste Entlassungsperspektive mehr. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihm recht. „Ich freue mich, wenn dieses Urteil ab morgen auch von deutschen Gerichten beachtet und umgesetzt werden muss. Es schafft Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich intensivster Grundrechtseingriffe. Die Einzelfallprüfungen sind zudem sachgerechter als generelle Regelungen", so Teuteberg. Nach dem Urteil des EGMR müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss oder nicht. „Gerade bei solchen Fragen ist eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung besonders wichtig. Das Bundesjustizministerium hat daher festgelegt, dass Fälle, in denen ein Gericht von der Rechtsauffassung des anderen Gerichts abweichen will, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, der dann über die Frage der Sicherungsverwahrung verbindlich entscheidet", erläutert die Potsdamerin das Urteil. Sie freue sich, dass sich auch das Brandenburger Justizministerium für die Neuregelung ausgesprochen habe. Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg vom 29.Juli 2010 |
