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„Endlich wird der Datenschutz von Arbeitnehmern deutlich gestärkt“. Mit diesen Worten reagiert die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag, Linda Teuteberg, auf den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Damit werde auch für Angestellte in Brandenburg Rechtsklarheit und -sicherheit geschaffen, der Schutz der Persönlichkeitsrechte unmissverständlich in den Mittelpunkt gerückt.
„Mit diesem rechtspolitisch sinnvollen Schritt, eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, gehören Bespitzelungen bis in die Umkleidekabinen hinein endgültig der Vergangenheit an“, so Teuteberg mit Blick auf eine Serie von entsprechenden Skandalen in Unternehmen.
Ein wichtiger Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras komplett untersagt sein sollen. „Die offene Videoüberwachung wird nur noch in bestimmten Bereichen möglich sein, außerdem müssen die Mitarbeiter vorab über die Kameras informiert werden“, erklärt Teuteberg den Kabinettsbeschluss. Auch Daten aus sozialen Netzwerken im Internet sollen künftig regelmäßig tabu sein.
Es sei eine sorgfältige Abwägung zwischen den Datenschutzinteressen der Arbeitnehmer auf der einen Seite und den berechtigen Interessen der Arbeitgeber auf der anderen Seite erfolgt. So freut sich Teuteberg auch über den Beschluss, dass Arbeitgeber von einem Bewerber nur dann eine ärztliche Untersuchung verlangen dürfen, wenn es um „entscheidende berufliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme“ geht. Die Untersuchungsergebnisse müssten dem Bewerber künftig komplett vorgelegt werden. „Damit sind wir in Sachen moderner Arbeitnehmerdatenschutz in Brandenburg und Deutschland einen großen Schritt vorangekommen und tragen der technischen Entwicklung und Bedeutung des Datenschutzes am Arbeitsplatz Rechnung“, so Teuteberg.
Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg vom 25. August 2010 |