für Freiberufler, Solo-Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen

Hilfen des Bundes
Kurzinformationen zu den am 23. März beschlossenen „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“: Fact Sheet Corona-Hilfen
Informationen für Unternehmen und Selbstständige auf der Webseite der Bundesregierung: Informationen für Unternehmen und Selbständige
Soforthilfe-Zuschuss, Kredite & Stundungen:
Soforthilfe-Programm für Kleinstunternehmer (bis max. 10 Beschäftigte), Angehörige Freie Berufe und Solo-Selbstständige
Inhalt: • Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) • Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Zuständigkeit: Beantragung und Auszahlung auf Landesebene (s.u.)
Formulare/Informationsmaterial: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. infolge der Corona-Krise.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Inhalt Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber eine Stundung der bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März 2020 bis Mai 2020 beantragen.
Voraussetzung für den erleichterten Stundungszugang ist, dass die sofortige Einziehung der Beiträge ohne die Stundung trotz vorrangiger Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden wäre. Dabei ist in der Regel eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie erlitten hat, ausreichend.
Zuständigkeit: GKV
Links: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Formulare/Informationsmaterial: GKV_PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf muster-stundung-data.docx
Steuerstundung & Anpassung von Steuervorauszahlungen
Inhalt: Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
Zuständigkeit: Finanzämter
Formulare/Informationsmaterial: Antragsformular-für-Maßnahmen-in-Folge-der-Corona-Krise.pdf 2020-03-19-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus-anlage.pdf 2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.pdf
KfW-Kredite
Inhalt: Erweiterung bestehender Programme.
Zuständigkeit: Hausbank (KfW)
Links: https://corona.kfw.de/
Formulare/Informationsmaterial: Fact Sheet KfW.pdf
Soforthilfen des Landes Brandenburg
Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): Soforthilfe Corona Brandenburg
Kurzinformation zum Sofortprogramm der ILB: Kurzinformation – Wirtschaft
Landesprogramm
Inhalt: Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:
• bis 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro • bis 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro • bis 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro • bis 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro
Zuständigkeit: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Links: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Antragsformulare/Informationen: https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/antrag-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf
Hotline der Investitionsbank
Telefon: 0331 - 2318 22 99 (Montag bis Freitag, 9-20 Uhr, Samstag, 10-14 Uhr)
E-Mail: soforthilfe-corona@ilb.de
Kredite & Bürgschaften
Inhalt: Bürgschaft bis zu 80% für Banken zur Liquiditätssicherung für Betriebsmitteldarlehen (5 Jahre) bis 2,5 Mio. Euro für kleine und mittelständische Unternehmen
Zuständigkeit: Bürgschaftsbank Brandenburg- Bankbürgschaft
Telefon: 0331-649 63 0
E-Mail: info@bb-br.de
Links: https://www.bbimweb.de/