Der Beschluss ist ein Schritt in die Haftungs- und Schuldenunion, der von den Europäischen Verträgen nicht gedeckt ist. Einmalige Direktzahlungen bzw. ein entsprechender Sonderbeitrag zum EU-Haushalt wären der bessere Weg für konkrete Solidarität in einer Notsituation. Finanzpolitische Solidität ist nicht das Problem, sondern die Voraussetzung für Handlungsfähigkeit in und Herauswachsen aus der Krise. Deshalb hat Linda Teuteberg bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 25. März 2021 mit Enthaltung votiert und dies in einer persönlichen Erklärung begründet.
Zudem äußerte sich Linda Teuteberg bereits im April 2020 im Interview mit dem Deutschlandfunk zu diesem Thema:

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT im Wortlaut:
zu TOP 10 a) am 25. März 2021 - „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) - Drucksache 19/26821“
der Abgeordneten Till Mansmann und Linda Teuteberg:
Dem vorliegenden Eigenmittelbeschluss zur Finanzierung von „Next Generation EU“ können wir unsere Zustimmung nicht erteilen und votieren mit Enthaltung.
Zwar ist es richtig, den Auswirkungen der Corona-Pandemie entschlossen entgegenzusteuern, um dauerhafte Schäden insbesondere in den stark betroffenen Volkswirtschaften der EU zu verhindern. Die meisten Mitgliedstaaten haben indes kein Liquiditätsproblem, sondern vielmehr ein Strukturproblem. Der Beschluss ist ein Schritt in die Haftungs- und Schuldenunion, der von den Europäischen Verträgen nicht gedeckt ist.
Auch der Bundesrechnungshof kritisiert die vielen damit einhergehenden Risiken. Statt klar auf Investitionen und Strukturreformen zu setzen, stehen wieder konsumtive Ausgaben im Vordergrund. Es kommt sogar zu einer Schwächung der bestehenden Fiskalregeln, da die neuen EU-Schulden nur zum Teil auf die jeweiligen nationalen Schuldenstände angerechnet werden. Damit wird ein Schattenhaushalt geschaffen, der die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aushebelt. Viele Mitgliedstaaten haben schon vor der Corona-Krise die länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester und die Regeln des Fiskalpaktes gebrochen. Offensichtlich notwendige Reformen und das Einhalten der bestehenden Fiskalregeln werden durch den sogenannten Wiederaufbaufonds eher verhindert als endlich angegangen.
Obwohl in den Beschlüssen festgehalten wird, dass es sich um eine einmalige Maßnahme handele, ist die politische Richtung eindeutig zu erkennen. Die Tür für eine unbegrenzte Verschuldungsmöglichkeit auf europäischer Ebene und eigene EU-Steuern wird erneut ein Stück weiter aufgemacht. Selbst Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat im Plenum des Deutschen Bundestages jüngst dazu erläutert, dass die vorliegenden Beschlüsse faktisch in der Schulden- und Fiskalunion enden würden. Auch frühere europäische Krisen haben gezeigt, dass damals geschaffene Instrumente verstetigt und damit zur Dauereinrichtung wurden. Daher sehen wir eine erhebliche Gefahr, dass durch den Wiederaufbaufonds ein Weg eingeschlagen wird, der die Europäische Union als Rechts- und Solidargemeinschaft schwächt und der Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion schadet. Diese Gefahr ist keineswegs abstrakt, sondern zeichnet sich längst deutlich ab, wenn bspw. der Präsident des Europäischen Parlamentes sich für eine Verstetigung der gemeinsamen Schuldenaufnahme positioniert.
Statt der gemeinsamen Kreditaufnahme sollte das Ziel verfolgt werden, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union insgesamt zu stärken. Die Konzentration sollte dabei auf stabilen öffentlichen Haushalten, der weiteren Verwirklichung des Binnenmarktes und einem beherzteren Eintreten für den Freihandel sowie einem Ende der Monetarisierung der Schulden durch die EZB liegen. Daher plädieren wir auch in der derzeitigen Krise für das Verschuldungsverbot der Europäischen Union und werden dem vorliegenden Ratifizierungsgesetz unsere Zustimmung nicht erteilen.
Außergewöhnliche Krisen wie die Corona-Pandemie erfordern außergewöhnliche Hilfen. Unstrittig ist für uns daher das Ja zu Solidarität in Europa. Damit ist allerdings noch nicht die Frage nach dem klugen und verantwortungsvollen Wie – die Frage nach den Instrumenten und Modalitäten der Solidarität unter europäischen Partnern – beantwortet. Auch Not kennt ein Gebot. Das gilt für die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen in rechtsstaatlicher Hinsicht ebenso wie für die Grundsätze von Haushaltsklarheit und -wahrheit sowie finanzpolitischer Solidität und Nachhaltigkeit. Klare einmalige Direktzahlungen bzw. ein entsprechender Sonderbeitrag zum EU-Haushalt wären der sowohl transparentere als auch ordnungspolitisch bessere Weg.
Mit unserer Enthaltung tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die sog. Sparsamen Vier gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in den Verhandlungen wichtige Bedingungen und Verbesserungen ausgehandelt haben. Aufgabe der Bundesregierung wäre es gewesen und einer künftigen Bundesregierung muss es sein, deutlichere Signale in der finanzpolitischen Diskussion in Europa zu setzen. Denn finanzpolitische Solidität ist nicht das Problem, sondern die Voraussetzung für Handlungsfähigkeit in und Herauswachsen aus der Krise.
Berlin, den 25. März 2021